{{Booking
|project=WR
|year=1435
|pageNbr=028r
|line=04
|datum=1435-01-27
|itemtype=Einnahme
|department=Kornhaus
|purpose=Pendenze Zahlung
|payment=Noch sol er dem sekler
|amount=Lxxxx lib minder 1 lib den und viij ß
|pound=88
|shilling=12
|coins=Pfund Denar, Schilling
|personOrig=der Torman vom k ...
1 Item der Torman vom kornhus
2 ...;
3 ...
4 ...; Noch sol er dem sekler
5 Lxxxx lib minder 1 lib den und viij ß
paraphrase
Text
Er soll dem Säkelmeister noch 90 Pfund minus 1 Pfund und 8 Schilling [abliefern]
pendenz
Text
notes
Text
Der Verwalter des Kornhauses hat nur etwas mehr als die Hälfte des Ertrages abgeliefert. Bei dieser Grössenordnung ist es unwahrscheinlich, dass Tormann das Geld "abgezweigt" und anderweitig ausgegeben hat. Es ist zu vermuten, dass nicht alle Verkäufe bar bezahlt wurden. Für den Rest ist der Verwalter offensichtlich persönlich haftbar, er muss das Geld beschaffen/eintreiben und abliefern.