In den ordentlichen Ausgaben ist noch einmal ein gleicher Lohn für den Schreiber per 1427 verzeichnet WR1427 002v 19.
Es ist kaum anzunehmen, dass dieser Lohn zwei mal ausbezahlt worden ist, auch ein Betrug ist unwahrscheinlich.
Eher ist diese doppelte Buchung ein Hinweis darauf, dass dieses Kapitel "Einnahmen der Aemter" vor der eigentlichen Abrechnung an einem Vortag separat aufgezeichnet worden ist.